Rechtliches

Offenlegungsbericht der Finovesta GmbH

Die Finovesta ist gemäß Artikel 46 der IFR verpflichtet mindestens jährlich die gemäß Artikel 47 ff. erforderlichen Angaben offenzulegen. Der vorliegende Bericht enthält die gemäß IFR zum Stichtag geforderten quantitativen und qualitativen Informationen. Er gibt ein umfassendes Bild über das Risikoprofil, das Risikomanagement und die Eigenkapitalstruktur der Finovesta GmbH.

Der Jahresabschluss der Finovesta GmbH wird im Unternehmensregister veröffentlicht.

Link zum aktuellen Offenlegungsbericht: Offenlegungsbericht