Rechtliches

Offenlegungsbericht der Finovesta GmbH

Die Finovesta ist gemäß Teil 8 der CRR in Verbindung mit § 26a des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) verpflichtet mindestens jährlich die gemäß Teil 8 der CRR erforderlichen Angaben offenzulegen, sofern nicht eine Befreiung der Meldeverpflichtung nach Artikel 432 CRR (nicht wesentliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse oder vertrauliche Informationen) in Anspruch genommen werden kann. Der vorliegende Bericht enthält die gemäß CRR in Verbindung mit § 26a KWG zum Stichtag geforderten quantitativen und qualitativen Informationen. Er gibt ein umfassendes Bild über das Risikoprofil, das Risikomanagement und die Eigenkapitalstruktur der Finovesta.

Der Jahresabschluss der Finovesta GmbH wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Link zum aktuellen Offenlegungsbericht: Offenlegungsbericht